Wenn Städte oder Gemeinden eine Kanalsanierung ankündigen, geht es üblicherweise um die Erneuerung oder Instandsetzung der Abwasserleitungen. Je nachdem, wie stark die Schäden sind, kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Bei größeren Schäden werden oft neue Rohre verlegt, wofür die darüberliegenden Flächen oder Straßen aufgegraben werden müssen. Für weniger schwerwiegende Schäden gibt es moderne, grabenlose Verfahren, wie zum Beispiel die Reparatur mit einem Inliner. Die Art der notwendigen Reparatur richtet sich also nach dem Ausmaß der vorhandenen Schäden.
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, sich um den einwandfreien Zustand der Entwässerung auf Ihrem Grundstück zu kümmern. Für welchen Bereich genau Sie verantwortlich sind, finden Sie in der Abwasser-/Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Satzungen von Kommunen, die wir betreuen, haben wir am Ende der Seite unter Entwässerungssatzungen für Sie verlinkt.
Detaillierte Infos finden Sie auch in diesem Leitfaden des LfU Bayern (Landesamt für Umwelt) bei der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) oder in dieser Broschüre (besonders S. 7/8) des RSV (Rohrleitungssanierungsverband e. V.).